Bußgeldbescheinigung

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Buße für einen guten Zweck

Als gemeinnützige Organisation kann die Arbeit der Diakonie Meißen auch durch das Anweisen von Bußgeldern von den Gerichten unterstützt werden.

Wir garantieren:

  • zugewiesene Bußgelder kommen zu 100 Prozent dem angegebenen Bereich bzw. unseren gemeinnützigen Zwecken zugute
  • Gerichte werden über die Zahlungen oder deren Ausbleiben vorschriftsmäßig informiert
  • Bußgelder werden extra erfasst und es werden keine Spendenbescheinigungen dafür ausgestellt
  • wir erstellen Berichte über die Verwendung der zugewiesenen Gelder

Konto für Geldauflagen/Bußgeldzuweisungen:
Diakonie Meißen
Bank für Kirche und Diakonie
IBAN DE93 3506 0190 1626 010012
BIC GENODED1DKD

Informationen für Zahlungspflichtige:

  • bitte überweisen Sie ausschließlich auf unser oben angegebenes Bußgeld-Konto.
  • geben Sie bitte bei allen Überweisungen das festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann können wir den Zahlungseingang Ihrer Auflage richtig zuordnen.
  • wir dürfen für Ihre Zahlung keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.
Felix Kim Referat Öffentlichkeitsarbeit
Naundorfer Straße 9
Großenhain 01558
03522 326 43 0172 27 95 716