
Buße für einen guten Zweck
Als gemeinnützige Organisation kann die Arbeit der Diakonie Meißen auch durch das Anweisen von Bußgeldern von den Gerichten unterstützt werden.
Wir garantieren:
- zugewiesene Bußgelder kommen zu 100 Prozent dem angegebenen Bereich bzw. unseren gemeinnützigen Zwecken zugute
- Gerichte werden über die Zahlungen oder deren Ausbleiben vorschriftsmäßig informiert
- Bußgelder werden extra erfasst und es werden keine Spendenbescheinigungen dafür ausgestellt
- wir erstellen Berichte über die Verwendung der zugewiesenen Gelder
Konto für Geldauflagen/Bußgeldzuweisungen:
Diakonie Meißen
Bank für Kirche und Diakonie
IBAN DE93 3506 0190 1626 010012
BIC GENODED1DKD
Informationen für Zahlungspflichtige:
- bitte überweisen Sie ausschließlich auf unser oben angegebenes Bußgeld-Konto.
- geben Sie bitte bei allen Überweisungen das festgelegte Aktenzeichen an. Nur dann können wir den Zahlungseingang Ihrer Auflage richtig zuordnen.
- wir dürfen für Ihre Zahlung keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.
Felix Kim Referat Öffentlichkeitsarbeit
Naundorfer Straße 9
Großenhain 01558
03522 326 43 0172 27 95 716