Haushaltsunterstützung

(c) Dirk Gerhold

Wir geben Ihnen Hilfe zur Selbsthilfe

Assistent*innen für haushaltsunterstützende Dienste leisten in Familien „Hilfe zur Selbsthilfe“. Sie assistieren bei der Haushaltsführung, leiten an und unterstützen Mütter und Väter dabei, ihr Kind bzw. ihre Kinder alters- und gesundheitsgerecht zu versorgen. Dieses Angebot kann als Einzelhilfe oder in Verbindung mit Sozialpädagogischer Familienhilfe gewährt werden, wenn ein entsprechender Hilfebedarf gegeben ist.

Rechtliche Grundlagen – Nach welchen Gesetzen arbeiten wir?

Der Haushaltsunterstützende Dienst in Form von Assistenz ist eine ambulante, lebensfeldunterstützende, niederschwellige, ergänzende Hilfe und erfolgt auf Grundlage des SGB VIII (KJHG – Kinder- und Jugendhilfegesetz) §16, § 20 ggf. in Verbindung mit § 8a.

Antragstellung – Wie erhalte ich diese Hilfe?

Die Hilfe ist beim Landratsamt Meißen, Kreisjugendamt zu beantragen.

Kontakt

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