Wir bei der Diakonie Meißen schätzen die langjährige Treue und das Engagement unserer Mitarbeitenden. Deshalb erhalten unsere Mitarbeitenden Jubiläumszuwendungen, die ihre wertvolle Arbeit und Verbundenheit zu unserer Gemeinschaft würdigen.
Die Jubiläumszuwendung wird gewährt, soweit keine günstigere Regelung durch die jeweilige Gliedkirche oder eine Dienstvereinbarung besteht. Sie beträgt:
- 153,39 € nach 10 Jahren Beschäftigungszeit
- 613,55 € nach 25 Jahren Beschäftigungszeit
- 1.227,10 € nach 40 Jahren Beschäftigungszeit
Dabei können Beschäftigungszeiten bei kirchlichen, diakonischen oder caritativen Rechtsträgern angerechnet werden.
Die Grundlage für diese Regelung bildet § 25a der Arbeitsvertragsrichtlinien der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (Fassung Sachsen).