
Raus aus der Schuldenfalle
Unterstützung für überschuldete und von Überschuldung bedrohte Personen
Arbeitslosigkeit, Krankheit, Scheidung und Trennung, Niedrigeinkommen und ganz individuelle Gründe sind immer wieder der Auslöser für private Haushalte in finanzielle Not zu geraten. Bei all den Verbindlichkeiten und den vielen Herausforderungen des Alltags sehen die betroffenen Personen oft keinen Ausweg. In der Sozialen Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle helfen die speziell ausgebildeten Schuldnerberaterinnen weiter.
Die Beratungsstelle hilft im Rahmen der Sozialen Schuldnerberatung und verfügt über die notwendige staatliche Anerkennung nach § 305 InsO für die Verbraucherinsolvenzberatung.
Beratungsgespräche
- ausführliche Informationen, auch über gesetzliche soziale Leistungen und zum Pfändungsschutz
- Aufstellen des Haushaltsplanes mit Überblick über die Einnahmen und Ausgaben
- Hilfe zur Selbsthilfe im Rahmen alltagspraktischer Lösungen
- Gläubigerübersicht verschaffen
- Unterlagen sichten und vervollständigen
- Entwicklung langfristiger Handlungsstrategien
- Verhandlungen mit Gläubigern
- Erstellen eines Schuldenregulierungsplanes
Verbraucherinsolvenzberatung
- Beratung zum Pfändungsschutzkonto (P-Konto) und Ausstellen der Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO (Erhöhung des Freibetrages)
- Hilfestellung bei weiteren Anträgen zum Vollstreckungsschutz
- Informationen zum Verbraucherinsolvenzverfahren
- Hilfe beim außergerichtlichen Einigungsversuch
- Erteilung der notwendigen Bescheinigung zur Beantragung des Insolvenzverfahrens
- Hilfe bei der gerichtlichen Antragstellung
Prävention
- Informationsveranstaltungen für Einzelne oder Gruppen
- Beratung von Jugendlichen, Familien, alleinerziehenden und alleinlebenden Personen
- Gruppenveranstaltungen für Schüler, Auszubildende, Multiplikatoren und Interessierte
Weitere Informationen
- Aktuelle Pfändungsfreibeträge vom 01.07.2024:
www.recht.bund.de/Pfändungsfreibeträge - Broschüre „Restschuldbefreiung – wirtschaftlicher Neustart“ vom Bundesministerium der Justiz:
www.bmj.de/Restschuldbefreiung - Landesfachstelle Verbraucherinsolvenzberatung im Freistaat Sachsen:
www.lfs-inso.de
Kontakt
Soziale Schuldner- und Insolvenzberatung
Ansprechpartnerinnen
Claudia Dworak, Sozialpädagogin
Carmen Luh, Dipl.-Sozialarbeiterin (FH)
Riesa
Hohe Straße 9
01587 Riesa
Telefon: 03525 6337 96
Telefax: 03525 6312 02
Sprechzeiten
Dienstag 09.00 - 12.00 + 14.00 - 18.00 Uhr
weitere Termine nach Vereinbarung
Großenhain
Carl-Maria-von-Weber-Allee 51
Haus B, 2. Etage
01558 Großenhain
Telefon: 03522 5287 45
Telefax: 03522 5287 43
Sprechzeiten
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr
weitere Termine nach Vereinbarung
Radeburg
(Anmeldung über Großenhain)
Heinrich-Zille-Straße 6
01471 Radeburg
Sprechzeiten
jeden 3. Freitag im Monat
09.00 - 12.00 Uhr
Faltblatt Schuldnerberatung zum Download
Faltblatt Pfändungsschutz zum Download
Die Soziale Schuldnerberatung wird
mitfinanziert vom Landkreis Meißen.

Die Maßnahme Verbraucherinsolvenzberatung wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag
beschlossenen Haushaltes.

Mit freundlicher Unterstützung
