
Wir sind für Sie da und bieten Unterstützung
Wir beraten Sie bei Fragen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft, Geburt, Elternschaft, Familienplanung und Sexualität. Wir vermitteln familienfördernde und finanzielle Hilfen über die Stiftung „Hilfe für Familie, Mutter und Kind“. Entsprechend des individuellen Bedarfes können benötigte Artikel angeschafft werden. Der Antrag muss vor Geburt des Kindes gestellt werden.
Bitte kommen Sie dazu persönlich in die Beratungsstelle. Bitte treten Sie vor Inanspruchnahme einer Beratung mit uns in Kontakt, damit Sie bestimmte Antragsunterlagen mitbringen können. Werdende Eltern können sich über sozialrechtliche Bestimmungen und Hilfsangeboten informieren und werden bei der Beantragung von staatlichen Leistungen sowie ergänzenden finanziellen Hilfen unterstützt.
Besteht bei Ihnen eine ungewollte Schwangerschaft, dann begleiten wir Sie in dieser Situation. Das Gespräch ist ergebnisoffen und als staatlich anerkannte Beratungsstelle sind wir zur Ausstellung der Beratungsbescheinigung berechtigt. Diese Bescheinigung ist für einen Schwangerschaftsabbruch erforderlich.
- Soziale Beratung
- Zielgruppen: schwangere Frauen und deren Ehe-/Lebenspartner, Eltern, alleinerziehende Mütter/Väter
- Ziele
- Vorbereitung auf die zukünftige Elternschaft
- Stärkung des Paar-/Familiensystems
- Förderung von Ressourcen
- Unterstützung bei der Bewältigung von kritischen Lebensereignissen
- Förderung einer Eltern-Kind-Bindung
- Schwangerschaftskonfliktberatung
- Frauen, die sich in einer Konfliktsituation befinden, können im Rahmen der Schwangerschaft allein, mit Ihrem Ehemann/Lebenspartner oder mit einer Bezugsperson eine Beratung in Anspruch nehmen
- Die Beratung wird ergebnisoffen geführt
- Die Beratungsstelle ist staatlich anerkannt und zur Ausstellung der Beratungsbescheinigung berechtigt
- Hier ergänzen: die weiteren Angebote analog zum Faltblatt
- Weitere Angebote
- Beantragung einer Schwangerschaftsbeihilfe und Babyerstausstattung aus Mitteln der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“
- wöchentliche Treffen einer Eltern-Kind-Gruppe
- Kurberatung und Vermittlung von Mutter-Kind-Kuren/Vater-Kind-Kuren und Kuren für pflegende Angehörige
- Betreuung bei einer vertraulichen Geburt
- Präventionsangebote
Ein Kind erwarten
Wir helfen Ihnen, sich bei allen Fragen zu Schwangerschaft und Geburt gut zu informieren und vermitteln beispielweise finanzielle Hilfen über
- die Stiftung “Hilfe für Familie, Mutter und Kind” und
- die Bundesstiftung “Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens”.
Diese Stiftung bietet finanzielle Unterstützung bis zu einem Betrag von maximal 800€ für Umstandskleidung, Klinikbedarf, Babyerstausstattung und Sonstiges. Der Antrag muss spätenstens bis zur 20. Schwangerschaftswoche gestellt werden.
Bitte kommen Sie dazu persönlich in die Beratungsstelle. Sie benötigen Ihren Mutterpass und Ihren Personalausweis. Darüber hinaus sind für den Antrag Angaben zu Ihrer Einkommenssituation notwendig. Möglicherweise benötigen Sie Informationen und Hinweise, Anregungen und Unterstützung. Sie können sich vertrauensvoll an unsere Beratungsstelle wenden.
Sozialrechtliche Informationen und Hilfen für werdende Eltern
- Mutterschutzgesetz
- Elterngeld
- Kindergeld
- Unterhalt
- Wohnung
- ALG I und ALG II
Schwangerschaftsberatung
Die Beratungsstelle ist staatlich anerkannt und berechtigt zur Ausstellung des Beratungsscheins, der für einen Schwangerschaftsabbruch notwendig ist. Sie können im Falle einer Konfliktsituationen im Rahmen einer Schwangerschaft allein oder mit Ihrem Partner eine Beratung in Anspruch nehmen. Gemäß § 219 StGB in Verbindung mit §§ 5 und 6 SchKG haben Sie darauf einen gesetzlichen Anspruch.
Weitere Angebote
- Information und Begleitung zur vorgeburtlichen Diagnostik
- Beratung in Fragen der Sexualität und Familienplanung
- Kurberatung und Vermitlung von Mutter-Kind-Kuren der Müttergenesung
- Stillberatung und Stillgruppe
- Spiel- und Kontaktgruppe für Mutter und Kind
- Eltern-Kind-Gruppe
- für Eltern/Mütter/Väter mit Kleinkind von 6 Monaten bis 3 Jahre
- jeden Dienstag von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Begleitung und Bewältigung
Wir begleiten Sie auch nach besonders schweren Erlebnissen im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft und helfen Ihnen, diese zu bewältigen.
Fehlgeburt und Totgeburt
Wenn Sie von einer Fehl- oder Totgeburt betroffen sind, können Sie sich vertrauensvoll an uns werden.
Bitte setzen Sie sich vor Inanspruchnahme einer Beratung telefonisch mit uns in Kontakt.
Jede Beratung unterliegt der Schweigepflicht nach § 203 StGB.
Kontakt
Sprechzeiten
Montag 8.00 - 11.00 Uhr
Dienstag 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 - 11.00 Uhr
Freitag 9.00 - 11.00 Uhr

www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de
www.kreis-meissen.de/Dezernat-Soziales
www.familienportal.de/familienleistungen