Medizinproduktesicherheit

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Medizinproduktesicherheit

Die Aufgaben und Pflichten der/des Beauftragten für Medizinproduktesicherheit umfassen nach § 6, Abs. 2 MPBetreibV folgende Punkte.

Die/der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in dieser Einrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber (Diakonie Meißen) wahr:

  • die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von notwendigen korrektiven Maßnahmen
  • die Koordinierung interner Prozesse der Einrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber
  • die Koordinierung der Umsetzung korrektiver Maßnahmen und der Rückrufmaßnahmen durch den Verantwortlichen nach § 5 des Medizinproduktegesetzes in den Einrichtungen