Aktionswoche Schuldnerberatung

Aktionswoche Schuldnerberatung vom 10. bis 16. Juni 2024: „Buy now – Inkasso later“

Die bundesweite Aktionswoche der Schuldnerberatung 2024 steht unter dem Motto „Buy now – inkasso later“. Angelehnt an den Slogan „Buy now – pay later“, der ein unkompliziertes Einkaufen mit späterer Bezahloption verspricht, ist so manchen Käuferinnen und Käufern das Ausmaß möglicher Folgen dieses Angebotes nicht bewusst. Welche Probleme können daraus konkret entstehen? Um diese und ähnliche Fragen geht es in den Beratungsstellen im Diakonischen Werk Meißen. An den Standorten in Großenhain, Radeburg und Riesa stehen zwei Mitarbeiterinnen den Klientinnen und Klienten mit Rat und Tat zur Seite.

„Unsere Beratung ist langfristig gedacht: Mit den Klientinnen und Klienten erarbeiten wir zunächst schrittweise einen Plan, um dann gemeinsam das weitere Vorgehen zu besprechen. Daneben besuchen wir landkreisweit verschiedene Veranstaltungen und informieren öffentlich zum Thema Schuldenprävention“, sagt Carmen Luh, die seit vielen Jahren Menschen auf ihrem Weg aus der Ver-/Überschuldung begleitet. „Insofern ist es uns ein Anliegen, auf die Aktionswoche aufmerksam zu machen und damit auch eine jüngere Zielgruppe zu erreichen. Wer eine Frage zum Thema Schulden oder Insolvenz hat, kann uns gern kontaktieren.“

Hintergrundwissen:

  • Einige Händler bieten die Möglichkeit an, den getätigten Einkauf erst später zu bezahlen. Hier handelt es sich häufig um Onlinekäufe, die dann über einen externen Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Der Zahlungsverkehr geht dann vollständig auf den neuen Dienstleister über. Die Ware erhält der Kunde vor der Bezahlung – dieses Verfahren wird unter dem Motto „Buy now – pay later“ beworben. Der Zahlungsaufschub kann häufig 30 Tage kostenfrei erfolgen. Er gilt auch für geringe Kaufverträge, ein Kreditantrag ist nicht immer nötig. Bei größeren Käufen kann der Zahlungsdienstleister einen Kredit bei einer Bank bereitstellen. Die Zahlung erfolgt dann weiter an den Dienstleister. Mit wenigen Klicks ist der Einkauf abgeschlossen.
  • Auf den ersten Blick scheint dieser Vorgang bequem und unkompliziert – jedoch entstehen Käuferinnen und Käufern bei einer aufgeschobenen Zahlung zusätzliche Zinsen in Höhe von bis zu 15 Prozent. Dies macht den Einkauf teurer. Nutzen Käuferinnen und Käufer diese Option oft und tätigen sie mehrere Käufe, droht ein Kontrollverlust. Eine Übersicht über alle getätigten Käufe und die Gesamtkosten gibt es meist nicht. Einzig die nächsten fälligen Raten sind ersichtlich, aber nicht dem Kaufvorgang zugeordnet. Kommt es zum Zahlungsverzug entstehen Mahngebühren. Geht das Geld trotz Mahnung nicht beim Empfänger ein, beauftragt dieser ein Inkassounternehmen.
  • Dessen Aufgabe besteht darin, die offenen Schulden einzutreiben. Es entstehen pro fälligen Kaufvertrag weitere Kosten, die der Kunde zusätzlich tragen muss.
  • Oft benennt der Inkassodienst nicht den ursprünglichen Verkäufer. Teilweise verkompliziert auch noch der Verkauf der Forderung des Zahlungsdienstleister an das Inkassobüro eine Zuordnung. Der Überblick kann darüber schnell verloren gehen, Dopplungen sind leicht möglich. Es entsteht damit ein erhöhtes Risiko, mit den vorhandenen finanziellen Mitteln nicht mehr zurecht zu kommen und Schulden anzuhäufen.
  • Sollte es zu einer Reklamation oder einer ausbleibenden Lieferung kommen, muss der Käufer das Gespräch zum Händler und Zahlungsdienstleister aufnehmen und ggf. auch vermitteln.

Tipps von der Schuldnerberatung:
So gehen Sie vor

  • Halten Sie vor jedem Kauf Ihre gesamte wirtschaftliche Lage im Blick.
  • Nutzen Sie möglichst Einmalbeträge zur Zahlung. Dies entspricht einem Kauf auf Rechnung und ist damit unverzinst.
  • Sollten Sie sich bewusst für einen Ratenkauf entscheiden, kalkulieren Sie die Raten entsprechend Ihres finanziellen Gerüstes. Je kürzer die Laufzeit, desto besser und günstiger der gesamte Kaufvorgang.
  • Sollten größere Anschaffungen auf Ratenzahlung unvermeidbar sein, vergleichen Sie die Konditionen bei verschiedenen Anbietern, auch von Rahmen- und Ratenkrediten.
  • Haben Sie Reklamationen oder Einwendungen vorzunehmen, melden Sie dies dem Händler als auch Zahlungsdienstleister.

Weitere Informationen zur Aktionswoche finden Sie im Internet unter: www.aktionswoche-schuldnerberatung.de