“Familien gehören zusammen!“- Spendensammlung der Diakonie Sachsen vom 17. bis 26. November 2023

Flüchtlinge, die nach Asylrecht anerkannt sind, dürfen ihre Partnerinnen und Partner sowie ihre Kinder nach Deutschland nachholen. Allerdings sind die Verfahren beim Familiennachzug kompliziert und langwierig. Manchmal dauern sie Jahre. Und sie kosten viel Geld. Es müssen Dokumente und Nachweise erbracht, Wohnungen angemietet sowie Flug- und Reisekosten übernommen werden. Viele Ratsuchenden unserer Migrationsberatungsstel¬len verfügen nicht über die notwendigen finanziellen Mittel.

Die Spendengelder tragen dazu bei, dass Familien, welche durch Krieg und Flucht getrennt sind, zusammengeführt werden. Mit einer Spende können die finanziellen Aufwendungen für Passbeschaffungen oder Visa sowie Reisekosten unterstützt werden. Die Migrationsberatungsstellen kennen ihre Klientinnen und Klienten sehr gut. Sie können die Notlagen einschätzen. Hilfestellung und Beratung zu einer möglichen Antragstellung auf finanzielle Unterstützung des Familiennachzuges sind für sie selbstverständlich. “Die Familie gibt Sicherheit und Vertrautheit. Wer sich jahrelang um Angehörige sorgen muss, wird nur sehr schlecht heimisch. Auch aus integrationspolitischen Gründen ist der Familiennachzug daher grundlegend“, sagt Dietrich Bauer, Vorsitzender des Landesverbandes der Diakonie.

Familien gehören zusammen. Bitte helfen Sie mit Ihrer Spende!

So können Sie die Arbeit unterstützen:

  • mit einer Spende per Überweisung auf das Spendenkonto
    IBAN: DE15 3506 0190 1600 3000 12, Kennwort: Familien
  • oder einer Online-Spende: www.diakonie-sachsen.de/onlinespende
  • oder über die Spendenbüchsen, die Sie in Ihrer Kirchgemeinde finden.

Wir danken Ihnen - Nächstenliebe wirkt!
Spendensammlung Diakonie Sachsen

Hintergrund der Sammlung
Die Haus- und Straßensammlung der Ev.-Luth. Landeskirchen Sachsen für Ihre Diakonie findet jedes Jahr im Frühjahr und im Herbst statt. Viele Sammlerinnen und Sammler sind mit Sammeldosen unterwegs. Es werden Spenden für die diakonische Arbeit in Sachsen gesammelt. Der Sammlungszweck wird für jede Sammlung neu bestimmt und durch den Diakonischen Rat der Diakonie Sachsen beschlossen. Auf der Grundlage einer Förderrichtlinie können Einrichtungen und Dienste eine finanzielle Förderung beantragen.