Asylverfahrensberatung (AVB)

Kontakt

Asylverfahrensberatung (AVB)

Region COSWIG
Sprechzeiten Radebeuler Straße 6a

Dienstag und Donnerstag
9.00 - 12.00 + 13.00 - 16.00 Uhr

Sarah Weißflog
M 0173 7401 682
sarah.weissflog@diakonie-meissen.de

MEISSEN
Sprechzeiten Dresdner Straße 11

Dienstag bis Donnerstag
9.00 - 12.00 + 13.00 - 17.00 Uhr

Kerstin Grimmer
M 0172 1347 045
kerstin.grimmer@diakonie-meissen.de

RIESA

Sprechzeiten Clara-Zetkin-Ring 7
Dienstag - Donnerstag
10.00 - 12.00 + 13.00 - 16.00 Uhr

Aischa Sriba
M 0162 1362 010
aischa.sriba@diakonie-meissen.de


Beratung nur mit vorheriger
Terminabsprache möglich.


gefördert durch:

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Individuelle Beratung und Unterstützung im Zuge des Asylverfahrens

Asylsuchende stehen vor besonderen Herausforderungen. Die Asylverfahrensberatung soll sicherstellen, dass sie bereits vor ihrer Anhörung und bei Bedarf bis zum unanfechtbaren Abschluss ihres Asylverfahrens in Form vertraulicher Einzelgespräche zu ihrem individuellen Asylverfahren beraten und unterstützt werden können. Die Asylverfahrensberatung wird von den Verbänden der freien Wohlfahrt und weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren umgesetzt. Sie erfolgt behördenunabhängig, ergebnisoffen, unentgeltlich, individuell und freiwillig. Die für die Umsetzung erforderlichen Mittel werden vom Bund zur Verfügung gestellt und im Rahmen eines Förderprogramms als Zuwendungen vergeben. Das BAMF ist als Bewilligungsbehörde für die Durchführung des Förderprogramms zuständig.

Dieses Angebot gilt ausschließlich für Asylsuchende, die im Landkreis Meißen wohnen. Die Asylverfahrensberatung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit einer Vertrauensanwältin.


  • Die AVB soll sicherstellen, dass Schutzsuchende über Sinn und Zweck sowie Ablauf und Inhalt des Asylverfahrens informiert sind und in dessen Verlauf beraten und unterstützt werden. Sie sollen damit in die Lage versetzt werden, das Verfahren und die einzelnen Verfahrensschritte verstehen, ihre Rechte und Pflichten effektiv wahrnehmen und Handlungsoptionen besser einschätzen zu können.
  • Damit soll die Effizienz von Asylverfahren erhöht und die Qualität der behördlichen Entscheidungen verbessert werden. Durch den behördenunabhängigen Charakter der AVB soll zudem die Akzeptanz der Asylentscheidungen bei den Asylsuchenden gesteigert werden.
  • Außerdem sollen besondere Bedarfe bei Asylsuchenden besser identifiziert und im Asylverfahren berücksichtigt werden.

Foto: (c) BAMF